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Abschlüsse

An der St.-Georg-Schule (Grund- und Mittelschule) können folgende Abschlüsse erworben werden:

Externe Teilnehmer müssen sich vor der Teilnahme an den Prüfungen ausweisen.

Anmeldetermine

Abschlüsse für externe Bewerber

Bewerberinnen und Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule den jeweiligen Abschluss nicht erwerben können oder die keiner Schule angehören, können an öffentlichen Mittelschulen

- die Prüfungen zum erfolgreichen Abschluss der Mittelschule,
- die besonderen Leistungsfeststellungen zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule sowie
- die Prüfungen zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule

als andere (sog. externe) Bewerberinnen und Bewerber ablegen.
Beim erfolgreichen Abschluss der Mittelschule muss sich die Bewerberin bzw. der Bewerber dafür an der zuständige Mittelschule anmelden.

Beim qualifizierenden Abschluss der Mittelschule muss sich die Bewerberin bzw. der Bewerber dafür bis spätestens 1. März an der zuständigen Mittelschule anmelden.

Beim mittleren Schulabschluss an der Mittelschule muss sich die Bewerberin bzw. der Bewerber dafür bis spätestens 1. Februar (vgl. § 33 Abs. 2 Satz 1 MSO) an der zuständigen Mittelschule, die eine Jahrgangsstufe 10 führt, anmelden

Die im Weiteren näher beschriebenen Abschlüsse spiegeln den Standardfall wider. Gerne nehmen wir uns nach Anmeldung (Kontakt) für eine individuelle Beratung Zeit.
Bitte beachten Sie zu dieser Thematik auch http://www.km.bayern.de/eltern/abschluesse.html .